Spielplatzprüfung – qualifizierter Spielplatzprüfer
Das Wohl und die Gesundheit unserer Kinder sollte jedem Betreiber eines öffentlichen Spielplatzes am Herzen liegen. Nichts ist schlimmer wenn den Kindern beim Spielen durch nachlässige Wartung und fehlende jährliche Hauptinspektion sich einen Gesundheitsschaden zuziehen.
Um nicht mit dem BGB § 823 „Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht“ in Konflikt zu geraten unterstütze ich Sie als qualifizierter Spielplatzprüfer nach DIN 79161-1 und -2, mit der Ausbildung bei der TÜV SÜD Akademie GmbH, Sie als Betreiber ihre Sicherheit der Spielgeräte beizubehalten und natürlich Ihr Haftungsrisiko zu minimieren.
Denn jeder Betreiber (Kommunen, Schulen, Kindergärten, Wohnungsgesellschaften oder sonstige Betreiber) von öffentlichen Spielplätzen ist verpflichtet in regelmäßigen Abständen seine Spielgeräte nach der DIN EN 1176 durch einen qualifizierten Spielplatzprüfer, welcher nach DIN 79161-1 und -2 ausgebildet worden ist, eine jährliche Hauptinspektion durchführen zu lassen.
Um Ihnen bei der Einhaltung der Anforderungen nach DIN EN 1176 helfen zu können, nehmen Sie mit mir Kontakt auf und ich erstelle Ihnen unverbindlich ein entsprechendes Angebot.