Oft genug stelle ich immer wieder fest, dass die Unternehmer / Betreiber fristgemäß bzw. oft überhaupt nicht prüfen oder prüfen lassen.
Da die wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln gesetzlich vorgeschrieben und in der
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV),
DGUV Vorschrift 1 „ Grundsätze der Prävention
DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ verankert sind.
Diese müssen sich nicht nur vor Beginn der Arbeiten sich einer Sichtprüfung unterziehen, nein auch in regelmäßigen Abständen. Das ist wiederum ein Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung.
Um rechtssicher zu sein unterstütze und führe ich für Sie die wiederkehrende Prüfung von nachfolgenden Arbeitsmitteln durch.
In der DIN EN 15635 und der DGUV Regel 108-007 (ehemals BGR 234) wird mitgeteilt das Regalanlagen sich einer wöchentlichen Sichtprüfung durch einen Beauftragten für die Lagersicherheit durchzuführen sind.
Die wiederum jährliche Regalinspektion ist nur durch eine Befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen durchzuführen
Bestandteile der Regalinspektion sind,
Sind die Arbeitsmittel, welche die meisten Unfallursachen haben. Darum müssen diese entsprechend der ehem. BGV D36 (ist zurückgezogen, hat dennoch einen verbindlichen und empfehlenden Charakter) und der DGUV Information 208 – 017 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“ (ehemals BGI 694) wiederkehrend durch eine vom Unternehmer beauftragte und Befähigte Person in regelmäßigen Abständen, auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung, geprüft werden. Nicht zu vergessen hat jeder Mitarbeiter, vor der Benutzung, eine Sichtprüfung durchzuführen. Bestandteile der Leitern Inspektion sind,
Weiterhin biete ich in Zusammenarbeit mit Partnern noch folgende Prüfungen von Arbeitsmitteln, Betriebsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung an.
Um Ihnen die Haftung in Bezug zum BGB insbesondere § 823 und 831 zu erleichtern, können Sie unverbindlich und kostenlos ein Angebot für alle von mir angebotenen Prüfdienste anfordern.