Autounfall auf Abwegen kann als Wegeunfall gelten
Auch auf Abwegen kann ein Autounfall als versicherter Wegeunfall gelten. Das hat jetzt das Hessische Landessozialgericht entschieden. Ein Arbeitnehmer hatte die vorgegebene Route wegen einem Stau verlassen und sich dann verfahren.
http://www.sifatipp.de/fachwissen/fachnews/berufsgenossenschaft-muss-arbeitsunfall-entschadigen/
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